Das gegenwärtige Wahlsystem bei Nationalratswahlen schränkt die Wahlfreiheit der Bevölkerung erheblich ein. Zur Erreichung von Sitzgewinnen gehen Parteien strategische Bündnisse und Listenverbindungen ein, was oft den Wählerwillen verfälscht. Ein markantes Beispiel dafür ist die Allianz von EVP, BDP, EDU und GLP im Jahr 2011, welche 12'000 Stimmen der FDP übersteuerte. Um solches zu beseitigen, fordert die GLP den Systemwechsel zum Doppelproporz.
Beschränkte (Aus-)Wahl in kleinen Kantonen
In Kantonen mit weniger als zehn Nationalratssitzen – auch im Thurgau - sind die Wahlmöglichkeiten stark eingeschränkt. Kleinere Parteien haben hier kaum Chancen auf Mandate, wodurch viele Stimmen verloren gehen. Fast ein Fünftel der Thurgauer Wählerschaft bleibt faktisch ungehört – ein demokratischer Missstand, der den verfassungsmässigen Ansprüchen nicht genügt. Das Bundesgericht und die Bundeskanzlei haben bereits in früheren Analysen bestätigt, dass nur der Doppelproporz eine faire und proportionale Abbildung des Wählerwillens ermöglicht.
Die Thurgauer Regierung argumentiert gegen die Motion mit der mathematischen Komplexität des Wahlverfahrens und der Verletzung der Kantonshoheit. Ebenso verweist er auf ein in Bundesbern aktuell diskutiertes Verfahren, welches jedoch die Problematik nicht löst. Aus Sicht der GLP stellen diese Argumente keine plausiblen Begründungen gegen einen Systemwechsel dar. Sie setzt sich für die Sicherung der Rechte der Bevölkerung ein und hofft, dass die demokratischen Kräfte im Grossen Rat obsiegen werden.