Bereits am Wahlabend fiel dem Bezirkspräsidenten der GLP Frauenfeld auf, dass mit dem GLP Wahlresultat etwas nicht stimmen konnte: Es gab nur 27 unveränderte Wahlzettel im Vergleich zu 283 veränderten! Er konfrontierte am Montag morgen die Staatskanzlei, welche beim Wahlbüro eine Nachkontrolle verlangte. Umgehend meldete der Frauenfelder Stadtschreiber und Sekretär des Wahlbüros, dass die Zahlen stimmten. Die GLP insistierte mit einem detaillierten Vergleich der publizierten Resultate mit anderen Parteien, anderen Gemeinden und früheren Wahlen. Das Verhältnis veränderte zu unveränderte Wahlzettel von über 10 bei der GLP war weit ausserhalb des Normalbereichs von ca. 0,6 – 1.6! Am Dienstag nach den Wahlen meldete die Stadtkanzlei, dass 100 GLP-Wahlzettel (entspricht 3200 Wählerstimmen!) in der Ablage der SVP gefunden wurden und entschuldigte sich mit einer Medienmitteilung. Das Wahlresultat wurde korrigiert, führte aber nicht zu einer Sitzverschiebung. Da auch nach der Korrektur, das Stimmzettel-Verhältnis mit 2.23 veränderte zu unveränderte GLP-Wahlzettel immer noch über der Normalverteilung lag, verlangte die GLP von der Staatskanzlei eine vollständige Nachzählung aller rund 2300 unveränderten Wahlzettel, sowie eine Untersuchung der Zähl- und Kontrollabläufe. Als die GLP darauf von der Staatskanzlei keine Zusicherung erhielt, reichte sie am Mittwoch, 18. März fristgerecht eine Wahlrechtsbeschwerde beim Grossen Rat ein.
Einige Tage später führte die Staatskanzlei im Wahlbüro Frauenfeld die verlangte Nachkontrolle durch und fand geringfügige Fehler der Anzahl unveränderte Wahlzettel. Die Staatskanzlei kontrollierte auch die Laufzettel, auf welchen die Wahlhelfer die einzelnen Zählschritte rapportieren und fand heraus, dass die darauf protokollierte Anzahl unveränderte Wahlzettel nicht mit den Zählresultaten übereinstimmte: Der GLP ständen gemäss Laufzettel rund 100 weitere Wahlzettel (entspricht weiteren 3200 Wählerstimmen) zu und der SVP rund 100 weniger. Diese Diskrepanz konnte nicht erklärt werden und die Staatskanzlei entschied sich nach Rücksprache mit dem Regierungsrat am 1. April 2020 eine Strafanzeige gegen unbekannt einzureichen.
Die Bälle liegen nun bei der Staatsanwaltschaft und beim Grossen Rat. Die Staatsanwaltschaft hat nun die Aufgabe genau zu untersuchen, was rund um den Wahltag im Frauenfelder Wahlbüro abgelaufen ist und Schuldige zu finden. Der Grosse Rat hat die Abhandlung der Wahlbeschwerde der GLP für seine Sitzung vom 20. Mai 2020 traktandiert, bis dann bleibt das Wahlresultat provisorisch. An dieser Sitzung muss der Grosse Rat das Wahlresultat validieren oder Neuwahlen ansetzen.
Die GLP ist der Ansicht, dass das auf den visieren Laufzetteln protokollierte Wahlresultat eher der Wahrheit entspricht. Auch verschiedene Plausibilitätschecks weisen darauf hin, dass das heute publizierte Wahlresultat nicht stimmen kann!
Für jemanden mit krimineller Energie sei es zudem nicht allzu schwer war, Wahlzettel verschwinden zu lassen und andere hinzuzufügen, da die Kontrollen unzureichend waren. Wegen der Manipulation wurde der SVP ein Sitz zu viel und er GLP ein Sitz zu wenig zugeteilt und dies muss zwingend korrigiert werden. Die GLP fordert die Staatskanzlei auf, die rechtlich korrekten Wahlergebnisse umgehend zu publizieren. Sollte der Grosse Rat die offensichtlich manipulierten Wahlresultate in Kraft setzen, überlegt sich die GLP den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen. Der Imageschaden für den Kanton Thurgau würde dadurch noch grösser.
Ob die Staatsanwaltschaft je einen Schuldigen findet ist schwer vorherzusagen, da die ganze Untersuchung nur schleppend angelaufen ist und am Anfang möglichen Tatverdächtigen Zeit gelassen wurden, allfällige Beweise zu vernichten und sich abzusprechen. Die GLP erwartet, dass alle involvierten Stellen bei der Untersuchung kooperie-ren. Es handelt sich um ein schweres Vergehen gegen das Stimm- und Wahlrecht, einem der Grundpfeiler unserer Demokratie. Das Vertrauen hat schon stark gelitten und muss durch eine unbürokratische und transparente Untersuchung und pragmatische Entscheide der verantwortlichen Behörden wiederhergestellt werden. Es darf nicht sein, dass künftige Wahlen im Thurgau durch externe Wahlbeobachter begleitet werden müssen!