Samstag, 18. April 2020

Offener Brief an die Mitglieder des Regierungsrates des Kantons Thurgau

Korrekte Ermittlung des Wahlresultats der Grossratswahlen vom 15. März 2020

Sehr geehrte Mitglieder des Thurgauer Regierungsrates

 

Am 15. März 2020 wurden die Wahlergebnisse in der Stadt Frauenfeld durch Fremdeinwirkung nachweislich beeinflusst. Dies bestätigt der Rechtsdienst der Staatskanzlei in seinem Bericht vom 31. März 2020. Um die Täterschaft zu ermitteln, wurde Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht. Es geht also nicht darum ob Wahlfälschung vorliegt - dies ist eine Tatsache - sondern um zu klären, wer diese verursacht und/oder unterstützt hat.

 

Gemäss § 2, Absatz 1 der Geschäftsordnung des Grossen Rats ist in erster Instanz der Regierungsrat für die Verabschiedung der Wahlresultate verantwortlich.

 

Wir bitten Sie, Ihre Verantwortung wahrzunehmen und basierend auf den heute vorhandenen Fakten und Berichten, das korrekte Wahlresultat zu ermitteln und das Ergebnis dem Grossen Rat weiterzuleiten. Sollte jedoch kein Wahlresultat ermittelt werden können, müsste das vorliegende Wahlresultat für ungültig erklärt werden. So rasch als möglich wären Neuwahlen anzusetzen und durchzuführen.

 

Das aus ihrer Sicht gültige Wahlresultat oder die Anordnung von Neuwahlen müssten zwingend vom bestehenden Grossen Rat an der Sitzung vom 6. Mai 2020 diskutiert und verabschiedet werden, Es wäre paradox, wenn der «neue» Grosse Rat am 20. Mai 2020 als erste Amtshandlung seine eigene Wahl bestätigen müsste (§ 31 der Kantonsverfassung, Ausstand und § 34.1, Mitglieder, Stellung).

 

Für weitere Rückfragen stehen Ihnen Herr Andreas Schelling gerne zur Verfügung.

 

Grünliberale Partei Bezirk Frauenfeld, andreas.schelling@grunliberale.ch,Telefon 079 300 05 35

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Grünliberale Partei Bezirk Frauenfeld

Andreas Schelling, Präsident

Stefan Leuthold, Vorstand