Die Adoptionen waren nicht nur Akte der Nächstenliebe, sondern auch ein Geschäftsmodell: Heime in Indien stellten Kinder zur Adoption frei und erhielten dafür Gelder aus der Schweiz. Trotz fehlender oder unvollständiger Dokumente genehmigten die zuständigen Behörden im Thurgau diese Adoptionen. Daraus ergibt sich eine Mitverantwortung des Kantons.
Die GLP Thurgau fordert den Regierungsrat auf, zu klären, wie viele Fälle von widerrechtlich adoptierten Kindern im Thurgau bekannt sind und wie der Kanton heute mit dieser belastenden Vergangenheit umgeht. Ebenso ist zu prüfen, ob die aktuelle Zusammenarbeit mit der Organisation Pflege- und Adoptivkinder Schweiz (PACH) für die Herkunftsabklärung der betroffenen Kinder ausreicht oder ob Anpassungen nötig sind.
„Die Betroffenen haben Anspruch auf Transparenz und Unterstützung. Der Regierungsrat muss Verantwortung übernehmen und konkrete Massnahmen zur Wiedergutmachung ergreifen“, sagt GLP-Kantonsrat und Parteipräsident Stefan Leuthold.
Mit der Anfrage will die GLP Thurgau folgende konkreten Punkte klären:
1. Wie viele Fälle von widerrechtlich adoptierten Kindern sind im Thurgau bekannt?
2. Wie geht der Regierungsrat mit der eigenen Verantwortung um?
3. Genügt die aktuelle Leistungsvereinbarung mit PACH zur Herkunftsabklärung?
4. Welche Unterstützung bietet der Kanton den Betroffenen an?
Die GLP Thurgau erwartet vom Regierungsrat eine umfassende und transparente Aufarbeitung sowie Unterstützungsmassnahmen für die betroffenen Personen.