Sonntag, 3. November 2024

GLP Thurgau bestätigt Parolen der Mutterpartei

Die Grünliberale Partei Thurgau traf sich zu einer Mitgliederversammlung mit Parolenfassung für die kommenden Eidgenössischen Abstimmungen. Die GLP Thurgau folgte den Parolen der GLP Schweiz mit einem JA zur einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsdienstleistungen, einem NEIN zum masslosen Autobahnausbau, einem JA zur schnelleren Kündigung bei Eigenbedarf sowie ein NEIN zur neuen Regelung gegen missbräuchliche Untermiete.

Die  Gesundheitsdienstleistungen im stationären und ambulanten Bereich, sowie die Langzeitpflege werden derzeit unterschiedlich finanziert, was zu Fehlanreizen führt. Die Gesundheitskosten werden auch in Zukunft steigen, was jedoch nicht durch den vorgeschlagenen Wechsel zur einheitlichen Finanzierung (EFAS), sondern durch die demografische Entwicklung (wir werden durchschnittlich älter) bedingt ist. Die abgeschafften Fehlanreize lassen jedoch eine Reduktion der Prämienanstiege erwarten. Die GLP Thurgau hat einstimmig die JA-Parole zur EFAS-Vorlage beschlossen.

Die GLP lehnt den Ausbau des Nationalstrassennetzes ab, weil er mehr motorisierten Individualverkehr fördert und Umweltbelastungen verstärkt. Sie setzt auf intelligente Verkehrssysteme statt mehr Teer und Beton. Damit sollen bestehende Kapazitäten effizienter genutzt und der Verkehr besser gesteuert werden. Die GLP-Parole lautet klar NEIN.

Die Mietrechts-Reform zur Beschleunigung der Kündigung wegen Eigenbedarf hat das Ziel, den Prozess für Vermieter zu vereinfachen und gleichzeitig den Mieterschutz zu wahren. Die Mehrheit der GLP ist der Meinung, dass neuen Eigentümer:innen das Recht eingeräumt werden sollte, ihre Immobilien zu nutzen, zu sanieren und umzubauen. Diese Massnahmen dürften auch die Innenverdichtung fördern. Die GLP Parole für die Eigenbedarfs-Vorlage lautet JA.

Die Vorlage zur missbräuchlichen Untermiete ist in  der Meinung der GLP  bürokratisch und unliberal. Das bestehende Recht regelt die Untermiete bereits ausreichend und bietet Schutz vor Missbrauch. Die GLP sagt zur Untermiete-Vorlage deshalb klar NEIN.