Freitag, 28. Januar 2022

Thurgauer Parlament will Frauenfelder Wahlbetrug «abhaken»

Am 26. Januar bot sich dem Thurgauer Grossen Rat die Gelegenheit, das in die Kritik geratene System bei Wahlen und Abstimmungen zu verbessern. Nach intensiver Debatte lehnte eine bürgerliche Mehrheit des Rats die Motion «Mehr Sicherheit bei Wahlen und Abstimmungen» deutlich ab. «Mit diesem Entscheid wurde eine grosse Chance vertan, um das angeschlagene Vertrauen der Thurgauer Stimm¬bürgerinnen und Stimmbürger in ein intaktes Abstimmungs- und Wahlsystem zurückzugewinnen», meint dazu Hauptmotionär und GLP-Fraktionschef Ueli Fisch.

Die Motion war durch die GLP mit grosser überparteilicher Unterstützung eingereicht worden. Auslöser für den Vorstoss war der Betrug im Frauenfelder Wahlbüro anlässlich der Grossratswahlen vom 15. März 2020. Zur Beantwor­tung der Motion erstellte die Staatskanzlei im Namen der Regierung einen Bericht, in welchem der mutmassliche Tathergang des Frauenfeld Wahlbetrugs nochmals im Detail aufgearbeitet wurde. Als Fazit sieht der Bericht vor allem Handlungsbedarf bei der Verbesserung von Abläufen und Kontrollen in den Wahlbüros der Gemeinden. Gleichzeitig wird empfohlen, die von der Motion geforderte Prüfung der «Plausibilität der Resultate» und die Festlegung des Grundsatzes «Sorgfalt vor Tempo» nicht ins Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht aufzunehmen. Der Grosse Rat folgte der Argumentation der Staatskanzlei und befindet es für genügend, das in die Kritik geratene System durch die im Bericht erwähnten Empfehlungen und Massnahmenvorschläge zu verbessern.

 

Die GLP ist der Ansicht, dass die durch die Staatskanzlei getroffenen Schritte, Massnahmen und Empfehlungen zu unverbindlich sind. Auch der Frauenfelder Stadtpräsident und FDP-Fraktionspräsident Anders Stokholm hatte sich für die Motion eingesetzt und erwähnte in seinem Plädoyer mehrere Gesetzeslücken oder unklare Formulierungen, welche eine Wahlfälschung begünstigen oder zumindest nicht zu deren Verhinderung beitragen! Im regierungsrätlichen Bericht fehlt eine kritische Selbst­betrachtung der Staatskanzlei als verantwortlicher Stelle bei der Durchsetzung des Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht: Auf den Frauenfelder Wahlbetrug hätte die Staatskanzlei mit schneller Reaktion, entschlossenem Handeln und umgehender Sicherstellung von Beweismaterialien reagieren sollen. Weil dies aber nicht geschah, hatte die Täterschaft genügend Zeit, um die Spuren der Tat zu verwischen und wichtiges analoges und digitales Beweismaterial zu vernichten.

 

Die GLP bedauert den «laissez-faire» Entscheid des Parlaments sehr. Es wird damit ein falsches Zeichen gesetzt und das Vertrauen der Stimmberechtigten wird nicht zurück gewonnen. Die GLP wird sich weiterhin mit viel Energie für die Sicherheit bei Wahlen und Abstimmungen und für mehr Transparenz in der Thurgauer Politik einsetzen.

 

Was am Wahltag genau im Wahlbüro abgelaufen ist, ist immer noch nicht geklärt! War es eine zufällige Verwechslung, welche im Nachhinein vertuscht wurde oder eine vorsätzliche Manipulation?

 

Für Rückfragen: Ueli Fisch, Fraktionspräsident GLP, 079 209 52 83, ueli.fisch@grunliberale.ch