Bereits am Wahlsonntag fiel dem Bezirkspräsidenten der GLP Frauenfeld die verdächtig niedrige Anzahl von nur 27 unveränderten GLP-Wahlzetteln im Vergleich zu 283 veränderten Wahlzetteln auf, also 10,48-mal mehr veränderte als unveränderte Wahlzettel! Normalerweise ist dieses Verhältnis viel ausgeglichener. Er konfrontierte am Montag morgen die Staatskanzlei mit dieser Beobachtung und diese fragte im Wahlbüro der Stadt Frauenfeld nach, welches umgehend antwortete, dass mit der Auszählung alles in Ordnung sei.
Der Vorstand der GLP Bezirk Frauenfeld traute dieser Antwort nicht und machte eine vertiefte Analyse der gezählten Wahlzettel in anderen Gemeinden, der anderen Parteien und auch im Vergleich zu den Resultaten der Wahlen 2016. Die Resultate dieser Analyse bestärkte den Verdacht: Hier kann etwas nicht stimmen!
Die GLP schickte seine Analyse an die Staatskanzlei, welche nochmals beim Wahlbüro anfragte. Am Dienstag fand dieses, wie von der GLP vermutet, ein Bündel von unveränderten GLP-Wahlzetteln in der Ablage der SVP. Dies hat zur Folge, dass der GLP 3200 Parteistimmen zugesprochen werden auf Kosten der SVP. Der Zählfehler führt zwar zu einer Veränderung der Wähleranteile, aber nicht zu einer Sitzverschiebung. Die GLP konnte in der Stadt Frauenfeld ihren Wähleranteil damit im Bezirk Frauenfeld auf 8.0% (2016: 5.7%) und im Kanton Thurgau auf 7.4% (5.2 %) steigern. Leider hat die GLP Bezirk Frauenfeld damit einen dritten Sitz knapp verpasst.
Auch nach der Korrektur durch die 100 falsch gezählten Wahlzettel liegt das Verhältnis von veränderten zu unverändertem GLP-Wahlzettel immer noch bei 2.23, also oberhalb des Normalbereichs (0.63 – 1.64).
Die GLP Bezirk Frauenfeld verlangt nun eine vollständige Abklärung, welche als nächsten Schritt eine vollständige Auszählung aller unveränderten Wahlzettel aller Parteien der Stadt Frauenfeld erfordert, begleitet und beglaubigt durch einen unabhängigen Experten. Die GLP fordert des weiteren ein Audit des Zähl- und Kontrollablaufs im Frauenfelder Wahlbüro, damit die Ursache, wie der Fehler passieren konnte, gefunden werden kann. Die GLP stellt zudem fest, dass die meisten Gemeinden in ihren Wahlbüros unterschiedliche Prozesse verfolgen und regt deshalb eine kantonale Vereinheitlichung an, wobei das Prinzip der «Best Practice» angewendet werden sollte.
Wegen der zögerlichen und unvollständigen Abklärungen der Thurgauer Staatskanzlei und des Frauenfelder Wahlbüros hat die Grünliberale Partei des Bezirks Frauenfeld, zusammen mit dem von einer allfälligen Sitzverschiebung betroffenen Kandidaten Marco Rüegg gestern Mittwochabend fristgerecht eine Wahlrechtsbeschwerde beim dazu zuständigen Grossen Rat des Kanton Thurgau eingereicht.