Dienstag, 10. September 2013

Alkoholgesetz: Grünliberale lehnen sowohl Nachtverkaufs- und Weitergabeverbot wie auch Ausbeutebesteuerung ab

Die Grünliberalen treten mit Vorbehalten auf die Totalrevision des Alkoholgesetzes ein. Positiv an der Revision sind wichtige Vereinfachungen und der Abbau von Bürokratie. Bevormundende und bezüglich Jugendschutz nicht zielführende Massnahmen wie Verkaufs- und Weitergabeverbote lehnen die Grünliberalen hingegen ab. Völlig inakzeptabel ist für die Grünliberalen schliesslich die protektionistische Ausbeutebesteuerung. Dieses willkürliche und bürokratische Steuersystem führt zu starken Marktverzerrungen und es widerspricht klar der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Für eine Zustimmung zum Gesetz verlangen die Grünliberalen einen stärken Fokus auf Eigenverantwortung und die Beseitigung marktfeindlicher Sündenfälle.

Die Grünliberalen begrüssen die wichtigen Vereinfachungen, welche mit der Totalrevision des Alkoholgesetzes erreicht werden sollen. Die Anzahl Steuerpflichtige wird mit der Vorlage massiv gesenkt, was Administration und Kosten spart. Zudem werden endlich Monopole aus längst vergangenen Zeiten fallen gelassen. Auch die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für Testkäufe ist sinnvoll.

 

Ein Nachtverkaufsverbot ist hingegen eine unnötige Bevormundung vieler Erwachsener, die eigenverantwortlich mit Alkohol umgehen können. Zudem werden Jugendliche dieses problemlos umgehen können, indem sie sich einfach früher am Abend mit Alkohol eindecken. Auch das schlicht nicht kontrollierbare Weitergabeverbot lehnen die Grünliberalen ab. Immerhin gelang es den Grünliberalen in der Kommission, den vom Ständerat verlangten Mindestpreis wieder zu streichen, welcher einzig den Margen der Detailhändler zu Gute käme.

 

Absurde Ausbeutebesteuerung

Völlig inakzeptabel ist für die Grünliberalen aber vor allem die protektionistische Ausbeutebesteuerung, mit welcher die Bauernlobby die inländischen Schnapsbrennereien und Hochstammobstbäume stützen möchte. Mit der Ausbeutebesteuerung würde nicht mehr der tatsächlich produzierte Alkohol besteuert, sondern ein Ansatz über ein kompliziertes und willkürliches Mengensystem gewählt. Je mehr Alkohol aus einer Frucht gewonnen wird, desto tiefer die Spirituosensteuer, so die verquere Logik. Die unzähligen und teilweise degressiv verlaufenden Steuersätze einer Ausbeutebesteuerung sind ein ökonomischer und bürokratischer Sündenfall und sie widersprechen der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Schliesslich würde die Ausbeutebesteuerung der Schweizer Landwirtschaft sogar schaden. Viele Brennereien würden künftig statt einheimische Früchte zu verwerten, einfach ausländische Früchte mit einem hohen Ausbeutepotential importieren, um die steuerbefreite „Überausbeute“ zu kassieren. Die Förderung von Hochstammobstbäumen aus ökologischen Gründen erfolgt zudem zielführender über das Direktzahlungssystem. Da lehnen sie dieselben Kreise jedoch jeweils ab.