Die Grünliberalen verlangen schon seit längerem, dass parallel zur Reform der AHV auch die zweite Säule saniert werden muss. Erstens soll das Referenzrentenalter im BVG mit demjenigen in der ersten Säule gleichgesetzt werden (in einem ersten Schritt bedeutet das 65 Jahre für Mann und Frau). Zweitens ist ein tieferer Mindestumwandlungssatz aus Sicht der Generationengerechtigkeit zwingend, das eigentliche Ziel muss die Entpolitisierung der Berechnungsmethode sein. Drittens mildert die Halbierung des Koordinationsabzugs die Bestrafung von Teilzeitangestellten und verbessert damit insbesondere auch die oft ungenügende Vorsorgesituation vieler Frauen. Besser und fairer wären jedoch die vollständige Abschaffung des Koordinationsabzuges und eine Senkung der Eintrittsschwelle. Die Grünliberalen begrüssen zudem die Angleichung der Altersgutschriften. Das senkt bei den über 54-Jährigen die Lohnnebenkosten, was die Chancen von älteren Arbeitslosen am Arbeitsmarkt verbessern dürfte. Der Ansparprozess sollte zusätzlich auf das Alter 18 oder 20 vorverlegt werden.
Gezielte Ausgleichsmassnahmen statt unbefristeter Rentenzuschlag
Der sogenannte „Rentenzuschlag“ wird als systemfremdes Umlageverfahren in der aktuellen Form abgelehnt. Problematisch ist insbesondere, dass er in der Vernehmlassungsvorlage unbefristet und wenig differenziert als Giesskannenprinzip ausgestaltet ist. Demgegenüber stehen die Grünliberalen zielgerichteten, bedarfsorientierten und befristeten Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration offen gegenüber. Diese sind angebracht, gerade weil diese Generation in der Vergangenheit systematisch benachteiligt wurde – beispielsweise durch den Koordinationsabzug.