Freitag, 17. August 2018

Unverständliche Verwässerung des Gleichstellungsgesetzes

Die Grünliberalen haben kein Verständnis, dass die WBK-N beim Gleichstellungsgesetz hinter die Vorschläge des Bundesrats zurückgeht. Mehr Transparenz bei der Lohngleichheit ist dringend angezeigt. « Die Grünliberalen stehen hinter der Angleichung des Rentenalters für beide Geschlechter, es braucht aber ebenso ein griffiges Gleichstellungsgesetz », stellt Nationalrätin Isabelle Chevalley klar.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) ist beim Gleichstellungsgesetz leider dem Ständerat gefolgt. Unternehmen sollen erst ab 100 Mitarbeitenden eine Lohngleichheitskontrolle durchführen und diese überprüfen lassen müssen. Und das Gesetz wird zusätzlich befristet. Die Kommission fällt damit sogar noch deutlich hinter den Vorschlag des Bundesrats zurück.

 

Verfassungsauftrag umsetzen

Die Grünliberalen haben kein Verständnis dafür, dass die Ratsmehrheit das Gleichstellungsgesetz nicht ernstnimmt. „Die Lohngleichheit steht seit 36 Jahren in der Verfassung. Die Abschwächung des Gesetzes durch den Ständerat und nun durch die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission ist ein Affront gegenüber allen Frauen“, betont Isabelle Chevalley, Nationalrätin und Mitglieder WBK.

 

Rentenalter gehört in die AHV-Revision

Der Minderheitsantrag zur Angleichung des Rentenalters für beide Geschlechter auf 65 Jahre ist im Rahmen der Debatte zur Lohngleichheit sachfremd und schlicht eine Provokation durch die konservativen Kräfte im Parlament. Die Grünliberalen stehen hinter der Angleichung des Rentenalters im Rahmen der nächsten AHV-Revision. Es braucht aber ebenso ein griffiges Gleichstellungsgesetz zur Gewährleistung der Lohngleichheit.