Mittwoch, 28. April 2021

Einrichten und Ausgestaltung eines Innovationsfonds INNOTHURGAU

Kantonsrat Reto Ammann und drei Mitunterzeichnende der GLP beantragen die Einrichtung und Ausgestaltung eines Innovationsfonds mit dem Namen INNOTHURGAU. Dazu werden COVID-19 Härtefallgelder verwendet, welche nicht ausschüttungskonform in der dafür vorgesehenen Zeit den Antragssstellern zugestellt werden können

Sämtliche Mittel, welche der Regierungsrat gemäss §44 Abs. 1 und 2 KV Notstandsmassnahmen im Rahmen des Thurgauer Härtefallprogramms im Zusammenhang mit dem COVID-19 Härtefall-verordnung SR 951.262 aus dem RRB 204 vom 7. April 2020 sowie dem RRB 229 vom 13. April 2021 nicht ausschüttungskonform in der dafür vorgesehenen Zeit den Antragsstellern zustellen kann, werden nicht in das generelle Budget zurückgeführt, sondern für ein neues Gefäss innothurgau genutzt, welches nachfolgend beschrieben wird:

 

  • Die innothurgau ist die Thurgauer Agentur für Innovation. Sie versteht sich als kantonales Gegenstück der schweizerischen Innosuisse.
  • Die innothurgau kann mittels Prozesshilfen oder Beiträgen Initiativen/Projekte/Vorhaben unterstützen mit dem Ziel, die Anliegen bei der Innosuisse oder analogen Bundesbeiträgen antragsfördernd zu unterstützen und allenfalls sogar einzureichen, und zweitens den kantonalen Beitrag - soweit dessen Leistungen oder Zusicherungen von kantonalen Beiträgen abhängen - sicherzustellen.
  • Die innothurgau soll analog der Innosuisse Privatinitiativen unterstützen und gleichzeitig aktiv mithelfen, Bundesgelder zwecks Aufdoppelung des Vorhabens zu akquirieren.
  • Das innothurgau Gefäss soll dabei ein innovatives, investierendes, auf die Zukunft gerichtetes Unternehmertum im Thurgau mit Hilfestellung und Mitteln insbesondere da fördern, wo Aussicht auf Verdoppelung durch Bundesgelder oder weitere Finanzquellen besteht.
  • Die innothurgau soll von einer dafür geeigneten Jury repräsentiert werden, welche selber unternehmerische Erfahrung hat oder solches noch vor hat (generationenvielfältig inkl. junger Kräfte und Blick von ausserhalb des Kantons). Sie soll die eingereichten innovativen Ideen/Förderprojekte dementsprechend beurteilen. Die Verwaltung oder Verbandsvertreter sollen als technische Beiräte und Controlling Einsitz nehmen, um zu beurteilen, inwiefern bestehende Fonds besser zu Geltung kommen sollen, wie man auch Bundesgelder mitnutzen kann.
  • Um zu verhindern, dass das Geld aus den RRB 204 und RRB 229 zurück in den normalen Staatshaushalt fliesst, wird vorgeschlagen, dass dieses Geld zweckgebunden weiterhin für unternehmerische Aktivitäten genutzt werden soll. Es soll neu jedoch nicht Ertragsausfälle der Vergangenheit ausgleichen, sondern Erträge der Zukunft ermöglichen. Das Geld soll die Wirtschaft nachhaltig mit innovativen Projekten ankurbeln und die Thurgauer Wirtschaft mit Pioniergeist, Innovation und Investitionen fördern.

 

Wir bitten den Regierungsrat zum sinnvollst frühest möglichen Zeitpunkt hier eine Lösung zu präsentieren.

 

Hauptantragsteller: Reto Ammann

Mitantragsteller: Nicole Zeitner, Ueli Fisch, Stefan Leuthold