Mittwoch, 22. April 2020

Gute Lösung für Startups, bei Mieten und Selbständigen muss der Bundesrat nachbessern

Die Grünliberalen begrüssen es, dass auch Startups die Möglichkeit zu verbürgten Corona-Krediten erhalten sollen. Damit wird verhindert, dass der Aufbau innovativer Unternehmen im Keim erstickt wird. Bei Geschäftsmieten und Selbständigen gibt es aber nach wie vor Ungleichbehandlungen und Fehlanreize, die rasch korrigiert werden müssen.

Die Grünliberalen haben in der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) verschiedene Vorstösse eingereicht und unterstützt, die sich diesen Problemen annehmen. 

 

Bei zwangsweise geschlossen Geschäften ist es richtig, dass Mieter und Vermieter einen Anteil an der Krise tragen. Gerade im urbanen Raum sind Mieten teilweise sehr hoch und es droht eine Konkurswelle, wenn die Mieten in voller Höhe geschuldet sind, obwohl der Umsatz komplett wegfällt. Wenn keine einvernehmliche Lösung möglich wird, ist der überwiesene Vorstoss der WAK-N, der die geschuldete Miete für diesen Zeitraum auf 30% festlegen will, ein gangbarer Weg. Die Grünliberalen bevorzugen einvernehmliche, an die Situation angepasste Lösungen. 

 

Klarheit und Gleichbehandlung braucht es auch bei den Spielregeln für staatliche Unterstützungsleistungen. So muss bei indirekt betroffenen Selbständigen der Betroffenheitsgrad berücksichtigt werden. Bei einer Umsatzeinbusse von 10% soll nicht das gleich hohe Taggeld ausbezahlt werden wie bei einem vollen Umsatzverlust. Sonst kommt es zu Fehlanreizen und Missbrauch, was die Folgen der Krise verstärkt. 

 

Schliesslich verlangen die Grünliberalen weiterhin klare Kriterien, unter welchen Bedingungen Corona-Kredite zu einem späteren Zeitpunkt ganz oder teilweise erlassen werden können. Diese Regeln müssen streng sein (mehrere Jahre keine hohen Löhne über CHF 85'000, keine Dividenden, keine Ablösung von bestehenden Krediten). So können Härtefälle abgefedert werden, ohne dass Fehlanreize und unnötige Kreditausfälle entstehen.